
Schroth eingebaut - noch nicht eingetragen - schon nutzen ?
Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers
Re: Schroth eingebaut - noch nicht eingetragen - schon nutzen ?
Das ist aber trotzdem illegal. Nur weils dein TÜV übersieht/nicht weiß wird es nicht automatisch legal
.

Re: Schroth eingebaut - noch nicht eingetragen - schon nutzen ?
Ok, ok ,ok, ihr habt warscheinlich beide Recht. Ich geb mich geschlagenkillray hat geschrieben:Das ist aber trotzdem illegal. Nur weils dein TÜV übersieht/nicht weiß wird es nicht automatisch legal.
P.S. war genau dieselbe Story bei meinem letzten Tigi, hatte dann Totalschaden, Fanclub hat noch am Unfallort Auto untersucht, weil man sich nicht über die Schuld einigen konnte, und auch denen hat dieses ABE Heftchen und die Eintragung gereicht... Können wir froh sein, dass unsere Paragraphenreiter auch nicht immer alles wissen :lol:
So, denke Thema ist ausgereizt...
Tschö mit ö
Re: Schroth eingebaut - noch nicht eingetragen - schon nutzen ?
Hmm....
Was soll ich sagen?!? Wie der Einbau wohl wirklich legal geht, ist mir inzwischen ziemlich egal, weil ja eh jeder seine Gurte eingetragen bekommt!
Bevor ich hier aber über ABE oder irgendwelche spekulative Einbaupunkte rede, die anscheinend alle zulässig sind, denke ich sollte man das ganze mal mit etwas Abstand betrachten...
Das ist meine Unbedeklichkeitserklärung:

Der unterste Satz sollte das eigentlich klären, und aus den Montagepunkten geht auch hervor, warum das so vorgeschlagen wird, und nicht anders...
Das ist meine Eintagung im FZB, daraus geht auch hervor, warum ich die Unbedenklichkeitserklärung gebraucht habe.

Vielleicht ist das ja regional in Deutschland unterschiedlich, aber das ist so, wie's Schroth vorschlägt, und ich muß ganz ehrlich sagen, bevor ich meine Gurte vorne an der Rücksitzlehen festmache ( hatte nen Freund, der meinte: "das geht da schon..."), halt ich mich an die Richtlinien des Herstellers.
Ich möchte auch niemanden persönlich angreifen, aber ich glaube wirklich zu wissen, dass es so richtig ist.
Greetz, COSMo.
Was soll ich sagen?!? Wie der Einbau wohl wirklich legal geht, ist mir inzwischen ziemlich egal, weil ja eh jeder seine Gurte eingetragen bekommt!
Bevor ich hier aber über ABE oder irgendwelche spekulative Einbaupunkte rede, die anscheinend alle zulässig sind, denke ich sollte man das ganze mal mit etwas Abstand betrachten...
Das ist meine Unbedeklichkeitserklärung:

Der unterste Satz sollte das eigentlich klären, und aus den Montagepunkten geht auch hervor, warum das so vorgeschlagen wird, und nicht anders...
Das ist meine Eintagung im FZB, daraus geht auch hervor, warum ich die Unbedenklichkeitserklärung gebraucht habe.

Vielleicht ist das ja regional in Deutschland unterschiedlich, aber das ist so, wie's Schroth vorschlägt, und ich muß ganz ehrlich sagen, bevor ich meine Gurte vorne an der Rücksitzlehen festmache ( hatte nen Freund, der meinte: "das geht da schon..."), halt ich mich an die Richtlinien des Herstellers.
Ich möchte auch niemanden persönlich angreifen, aber ich glaube wirklich zu wissen, dass es so richtig ist.
Greetz, COSMo.
Re: Schroth eingebaut - noch nicht eingetragen - schon nutzen ?
Wie gesagt: Bist definitiv im Recht. Mensch was bin ich froh, daß bei mir das kein Mensch wollte und es auch so ging... Und das jetzt noch ma ändern, den Stress tu ich mir net an...