Schäden von aufgewirbelten Steinen von der Fahrbahn werden
NICHT von der Versicherung des Fahrzeuges bezahlt, das den Stein aufgewirbelt hat (!)
Die Versicherung würde nur bezahlen, wenn der Stein von der Ladefläche gefallen wäre (=Mangelhafte Ladungssicherung, man muss Anzeige bei der Polizei erstatten), was man aber im Zweifelsfall auch nicht nachweisen kann.
Alles schonmal durchgemacht..
Geh zum Glaser, zahl die SB deiner Teilkasko, und halt das nächste Mal mehr Abstand (oder so wenig, dass die Steine unter dir durchfliegen

)
Ich hab jetzt TK ohne SB.. Kostet pro Jahr 50€ mehr als mit 150€ SB. D.h. einmal in 3 Jahren nen Steinschlag, und schon hab ich Geld gespart...