der tüv kann dir mit teilegutachten keine eintragung verweigern. es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene bodenfreiheit. und wenn du dir die schütze kaputt fährst dan isses dein lehrgeld
Klar kann er das...
Wenn er dich als Verkehrshindernis einstuft, ist er natürlich berechtigt zusagen: "Iss nich!"...^^
Warum sagen eigentlich immer alle, es gibt kein Gesetz bezüglich einer Mindestbodenfreiheit?
Es ist in der STVZO ganz klar formuliert, dass ein tiefergelgtes Fahrzeug kein Verkehrshinderniss sein darf...
Und mit 3cm Bodenfreiheit wird man nunmal zwangsläufig eins...auch wenn die min. Bodenfreiheit nur als Richtlinie im Gesetzestext existiert.;-)
mfg
edit: da war der Crazy Tigra schon wieder schneller als ich...^^ --> Arbeitsteilung*gg*