Neue Felgen zu breit?
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Re: Neue Felgen zu breit?
Nein,
es ist so, daß wenn du noch nicht den neuen Fahrzeugschein und Brief hast, daß denn bei deiner nächsten Scheinaktualisierung du diesen EU-Schein bekommst.
Dort ist nur noch Platz für eine Reifengröße.
Ich wurde auf der Zulassungsstelle gefragt, welche Reifengröße drinstehen bleiben soll.
Die neuen Reifen wurden ganz unten in die "Zubehörspalte" geschrieben.
Gruß TheDoc
es ist so, daß wenn du noch nicht den neuen Fahrzeugschein und Brief hast, daß denn bei deiner nächsten Scheinaktualisierung du diesen EU-Schein bekommst.
Dort ist nur noch Platz für eine Reifengröße.
Ich wurde auf der Zulassungsstelle gefragt, welche Reifengröße drinstehen bleiben soll.
Die neuen Reifen wurden ganz unten in die "Zubehörspalte" geschrieben.
Gruß TheDoc
Re: Neue Felgen zu breit?
Deshalb wird mein SChein nicht aktualisiert, weil ich da keinen Bock drauf hab. Ich fahr dann lieber mit meinem alten Schein rum und zeig den grünen die Tüvbescheinigungen. Scheiß drauf, ob die motzen, daß es nicht eingetragen ist. Ich will den schwulen neuen SChein nicht!!!!!
Gruß Tobi
Gruß Tobi
Re: Neue Felgen zu breit?
Dann wirst du ziemlich bald Probleme bei der HU bekommen. Denn die Bescheinigung der TÜV-Eintragung !muss! schnellstmöglich in den Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle eingetragen werden.y17dt hat geschrieben:Deshalb wird mein SChein nicht aktualisiert, weil ich da keinen Bock drauf hab. Ich fahr dann lieber mit meinem alten Schein rum und zeig den grünen die Tüvbescheinigungen. Scheiß drauf, ob die motzen, daß es nicht eingetragen ist. Ich will den schwulen neuen SChein nicht!!!!!
Gruß Tobi
Versicherungsrechtlich fährt man mit der TÜV-Bescheinigung ohne Betriebserlaubnis, solange die Änderungen am Fahrzeug nicht im FZ-Schein eingetragen wurden.

Richtig. Aber wenn es darum geht, dass die neue Rad-Reifenkombi eine Tachoanpassung notwendig macht, dann werden ALLE ANDEREN (serienmäßigen) RR-Kombinationen endgültig gestrichen! D.h. im Klartext, dass schlimmstenfalls das ganze Jahr über nur noch eine Größe gefahren werden darf - egal ob Winter/Sommerbereifung bisher unterschiedlich dimensioniert war." hat geschrieben:Nein,
es ist so, daß wenn du noch nicht den neuen Fahrzeugschein und Brief hast, daß denn bei deiner nächsten Scheinaktualisierung du diesen EU-Schein bekommst.
Dort ist nur noch Platz für eine Reifengröße.
Ich wurde auf der Zulassungsstelle gefragt, welche Reifengröße drinstehen bleiben soll.
Die neuen Reifen wurden ganz unten in die "Zubehörspalte" geschrieben.
Gruß TheDoc
Re: Neue Felgen zu breit?
Sicher, daß ich dann ohne Versicherungsschutz durch die Gegend eier? Ich kenn das nämlich anders. Aber ich lass mich da ja gern aufklären...
Gruß Tobi
Gruß Tobi
Re: Neue Felgen zu breit?
y17dt hat geschrieben:Sicher, daß ich dann ohne Versicherungsschutz durch die Gegend eier? Ich kenn das nämlich anders. Aber ich lass mich da ja gern aufklären...
Gruß Tobi
Ich will keine unnötige Unruhe stiften, aber genau so hat es mir der TÜV-Prüfer erläutert. Ich fragte den nämlich, ob ich die TÜV-Bescheinigung wie eine Art "ABE" mitführen darf.
Antwort: "Ja, solange Sie auf unmittelbarem Wege die Eintragung bei der Zulassungsstelle vornehmen lassen, Ja. Diese Bescheinigung berechtigt Sie zwar mit verändertem Fahrzeug zu fahren, kann aber bei einem Unfall Probleme mit dem Versicherungsschutz nach sich ziehen."
Re: Neue Felgen zu breit?
War letzte Woche zur HU und mir wurde nichts dergleichen erzählt.
Er meinte auch,dass er nur die Tüv Papiere sehen möchte und damit war er zufrieden.
Denke das was du meinst bezieht sich nur auf den neuen FZS.
Habe noch den alten.
Er meinte auch,dass er nur die Tüv Papiere sehen möchte und damit war er zufrieden.
Denke das was du meinst bezieht sich nur auf den neuen FZS.
Habe noch den alten.
Re: Neue Felgen zu breit?
Habe zwar den neuen komischen Schein, aber wenn man doch so im Zubehör Handel Felgen kauft, bekommt man doch zusätzlich eine schriftliche TÜV ABE, dass die gekauften Felgen auf folgende Fahrzeuge mit folgender Reifen Kombination gefahren werden darf. Reicht das denn nicht aus, oder muss ich das nun auch im Schein eintragen lassen?
Re: Neue Felgen zu breit?
Wenn du eine ABE hast,musst du es nicht eintragen lassen.
Die ABE ist aber auch an Auflagen gebunden.Werden diese nicht erfüllt,muss es trotzdem eingetragen werden.
Die ABE ist aber auch an Auflagen gebunden.Werden diese nicht erfüllt,muss es trotzdem eingetragen werden.
Re: Neue Felgen zu breit?
Hm,
wär ja mal ein Grund, das raus zu finden...
Ma schaun, ob ich demnächst mal zeit hab sowas in Erfahrung zu bringen. Wenns von euch einer schafft, wär ich auch nicht traurig drum, hab nämlich mom eher wenig Zeit für sowas.
Gruß Tobi
wär ja mal ein Grund, das raus zu finden...
Ma schaun, ob ich demnächst mal zeit hab sowas in Erfahrung zu bringen. Wenns von euch einer schafft, wär ich auch nicht traurig drum, hab nämlich mom eher wenig Zeit für sowas.
Gruß Tobi
Re: Neue Felgen zu breit?
schnellstmöglich müssen nur $21 abnahmen in den schein übernommen werden...alles andere kann so mitgeführt werden