Wie Lichtaustrittskante messen?

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Pöni
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Re: Wie Lichtaustrittskante messen?

Beitrag von Pöni »

Ich werd es mal ausdrucken und an die KÜS schicken. Mal sehen was die dazu sagen. Bin bisher mit der KÜS echt zufrieden.
RydeOrDie
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Re: Wie Lichtaustrittskante messen?

Beitrag von RydeOrDie »

na 50mm Toleranz is doch mal was...
muss ich mir ja keine Gedanken mit meinen 46,5cm ;)
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BeInspired

Re: Wie Lichtaustrittskante messen?

Beitrag von BeInspired »

5 cm Toleranz das ist ja himmlisch....
Wenn ich das bei meinen Teilen inner Firma mal hätte...lol dann bräucht ich nie wieder zur Maschine gucken :notworthy:


Aber gut zu wissen dass die da ne Toleranz für haben.
Das macht die Rechnerei mit der Tieferlegung leichter ^^ :juhu:
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B4D_Dr1ft

Re: Wie Lichtaustrittskante messen?

Beitrag von B4D_Dr1ft »

Corsaconni hat geschrieben:na klasse,
dann wäre meiner mit 45cm gar nicht stillgelegt worden...
jedenfalls der vom tüv hat gesagt,50cm + ca. 5mm tolleranz!
fakt war das sie mir bei 45cm den stempel runtergekratzt haben!

hat dir nen polizist den stempel geklaut oder nen polizist in verbindung mittem prüfer..?
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Corsaconni

Re: Wie Lichtaustrittskante messen?

Beitrag von Corsaconni »

B4D_Dr1ft hat geschrieben:hat dir nen polizist den stempel geklaut oder nen polizist in verbindung mittem prüfer..?
in verbindung mit`n tüv-prüfer...
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Corsa95
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Re: Wie Lichtaustrittskante messen?

Beitrag von Corsa95 »

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
  1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
  2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
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Corsaconni

Re: Wie Lichtaustrittskante messen?

Beitrag von Corsaconni »

Corsa95 hat geschrieben:§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
  1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
  2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
des wissen wir ja zur genüge,es ging ja um diesen ominöse schreiben mit der toleranz...
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Pöni
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Re: Wie Lichtaustrittskante messen?

Beitrag von Pöni »

Hab mal ne Anfrage bei der KÜS gemacht. Mal sehen was die sagen.
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Corsa95
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Re: Wie Lichtaustrittskante messen?

Beitrag von Corsa95 »

Es gibt keine Toleranz dabei!!!!!!!!

Steht doch da was ich gerade gepostet habe, war erst am Samstag beim Tüv wegen meine Scheinwerfer er hat mir das in der handgedrückt . Vieleicht ist das ja zu stadt zu stadt wieder anders geregelt????????
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N.Corsa
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Re: Wie Lichtaustrittskante messen?

Beitrag von N.Corsa »

B4D_Dr1ft hat geschrieben:hat dir nen polizist den stempel geklaut oder nen polizist in verbindung mittem prüfer..?
sry für´s Ot:
aber was wäre denn wenn es nur ein Polizist macht?
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