is es verboten die fahrer und beifahrer seite ganz ganz leicht zu tönen???
Re: is es verboten die fahrer und beifahrer seite ganz ganz leicht zu tönen???
tönen ist bis zu einem gewissen prozentsatz erlaubt.
wenn man mal auf die scheiben schaut, steht da "mindestens 70% transparent" oder so ähnlich. das ganze ist für die vorderen seitenscheiben und für die frontscheibe wieder unterschiedlich.
jetzt ists aber so, dass die meisten fahrzeuge heutzutage ab werk eine colorverglasung haben, die schon von werk aus getönt ist. und dann ist der spielraum bis zu den gewissen 70% transparent so gering, dass ein tönen nicht mehr auffallen würde. hat man hingegen einen alten corsa b z.b., dann sieht man dass der 100% klare scheiben hat.
mfg sven
wenn man mal auf die scheiben schaut, steht da "mindestens 70% transparent" oder so ähnlich. das ganze ist für die vorderen seitenscheiben und für die frontscheibe wieder unterschiedlich.
jetzt ists aber so, dass die meisten fahrzeuge heutzutage ab werk eine colorverglasung haben, die schon von werk aus getönt ist. und dann ist der spielraum bis zu den gewissen 70% transparent so gering, dass ein tönen nicht mehr auffallen würde. hat man hingegen einen alten corsa b z.b., dann sieht man dass der 100% klare scheiben hat.
mfg sven
Re: is es verboten die fahrer und beifahrer seite ganz ganz leicht zu tönen???
es ist doch völlig egal ob erlaubt oder nicht, die polizei wird euch rausfischen, so oder so. Und wenn die Scheiben eingetragen sind, dann finden sie was anderes am Auto. Und wenn sie nichts anderes finden, dann schleppen sie dich doch wegen der scheiben zum tüv!
Also: Einfach lassen den Unsinn, dann gibts auch keinen stress. Und wers doch machen will, kanns gleich illegal machen, ist dann eh egal!
Also: Einfach lassen den Unsinn, dann gibts auch keinen stress. Und wers doch machen will, kanns gleich illegal machen, ist dann eh egal!
Re: is es verboten die fahrer und beifahrer seite ganz ganz leicht zu tönen???
Ich glaube diese Firma ist bei Aschaffenburg, hab da mal Werbung gesehen das die Scheiben bedampfen auch vorne. Ich schau mal ob ich das irgendwo abgelegt habe.
Re: is es verboten die fahrer und beifahrer seite ganz ganz leicht zu tönen???
also ich habe mal mit meinem nachbarn gesprochen denn der hatte bei seinem kadett die vorderen seitenscheiben getöhnt und meinte zu mir egal ob folie, lassiert oder bedamft wenn die scheibe mindestens 70% lichtdurchlässig ist findet man schon ein prüfer der das einträgt das eigentliche problem ist das man in deutschland keine versicherung findet die das akzeptiert das heist bei einem unfall zahlt keine versicherung weder die eigene noch die des anderen man bleibt immer auf allen kosten sitzen ist halt das risiko. und das man an so zimlich jeder ecke rausgezogen wird ist auch richtig und es wird auch dann immer diskusionen geben und er fährt schon seit einiger zeit wieder mit normalen seitenscheiben rum
Re: is es verboten die fahrer und beifahrer seite ganz ganz leicht zu tönen???
das jaeher was für das opelproblemform 
wenn mann reimport WEISSE Scheiben hat, darf mann die Einbruchschutzfolie mit wenig Tönung kleben, aber alles andere ist wie immer Wunschdenken von 22 Jahre alten Sportcoupe Besitzern..
und der Trick mit der Sonnenallergie .... wer die richtig hat ..fährt tagsüber kein Auto

wenn mann reimport WEISSE Scheiben hat, darf mann die Einbruchschutzfolie mit wenig Tönung kleben, aber alles andere ist wie immer Wunschdenken von 22 Jahre alten Sportcoupe Besitzern..
und der Trick mit der Sonnenallergie .... wer die richtig hat ..fährt tagsüber kein Auto

Re: is es verboten die fahrer und beifahrer seite ganz ganz leicht zu tönen???
Also um mal in geordnete Bahnen zu kommen:
Laut STVzO erlaubt:
Frontscheibe: maximal 25% (definiert sind mindestens 75% Lichtdurchlässigkeit)
vordere Seitenscheiben: maximal 30% (definiert sind mindestens 70% Lichtdurchlässigkeit)
gemeint ist damit die gesamte Tönung. Bei ner Serienscheibentönung sind diese Werte im Regelfall bereits erreicht (steht dann in die Scheibe geätzt)
Des Weiteren:
Die Splittereigenschaften der Scheibe dürfen nicht verändert werden.
Folie fällt also schonmal raus (bzw. es gibt keine Folie mit Zulassung für diese Scheiben)
Fluten bis zu den oben angegebenen Prozentsätzen ist erlaubt und wird bei eintragung des ganzen geprüft!
Ausserdem erlaubt ist das Bekleben der Scheiben in einem bestimmten Rahmen. Da sind beispielsweise das Sichtfeld vom Fahrer definiert und so weiter. Ein Beispiel für Folien für die vorderen Seitenscheiben mit Zulassung findet (oder fand?) man bei CFC
Nachlesen im genauen Wortlaut könnt ihr das ja in der STVzO selbst. Ich habs sinngemäss wiedergegegebn
Laut STVzO erlaubt:
Frontscheibe: maximal 25% (definiert sind mindestens 75% Lichtdurchlässigkeit)
vordere Seitenscheiben: maximal 30% (definiert sind mindestens 70% Lichtdurchlässigkeit)
gemeint ist damit die gesamte Tönung. Bei ner Serienscheibentönung sind diese Werte im Regelfall bereits erreicht (steht dann in die Scheibe geätzt)
Des Weiteren:
Die Splittereigenschaften der Scheibe dürfen nicht verändert werden.
Folie fällt also schonmal raus (bzw. es gibt keine Folie mit Zulassung für diese Scheiben)
Fluten bis zu den oben angegebenen Prozentsätzen ist erlaubt und wird bei eintragung des ganzen geprüft!
Ausserdem erlaubt ist das Bekleben der Scheiben in einem bestimmten Rahmen. Da sind beispielsweise das Sichtfeld vom Fahrer definiert und so weiter. Ein Beispiel für Folien für die vorderen Seitenscheiben mit Zulassung findet (oder fand?) man bei CFC

Nachlesen im genauen Wortlaut könnt ihr das ja in der STVzO selbst. Ich habs sinngemäss wiedergegegebn

Re: is es verboten die fahrer und beifahrer seite ganz ganz leicht zu tönen???
rein theoretisch ist es auch legal die scheiben komplett zu verdunkeln!!!
du musst dann nur mit heruntergelassenen scheiben fahren!!!!
im Stand darfst du die so dunkel wie's geht haben
aber bis zu einem gewissen % satz ist auch eine tönung erlaubt beim fahren, aber ich halte es nicht für sinnvol, zumal selbst ein blendstreifen oben an der wss bei nacht die sicht beeinträchtigt! obwohl es vollkommen legal ist!
du musst dann nur mit heruntergelassenen scheiben fahren!!!!
im Stand darfst du die so dunkel wie's geht haben
aber bis zu einem gewissen % satz ist auch eine tönung erlaubt beim fahren, aber ich halte es nicht für sinnvol, zumal selbst ein blendstreifen oben an der wss bei nacht die sicht beeinträchtigt! obwohl es vollkommen legal ist!
Re: is es verboten die fahrer und beifahrer seite ganz ganz leicht zu tönen???
Na dann mal los.ppx hat geschrieben:rein theoretisch ist es auch legal die scheiben komplett zu verdunkeln!!!
du musst dann nur mit heruntergelassenen scheiben fahren!!!!
im Stand darfst du die so dunkel wie's geht haben
Wenn dein auto auf einem öffentlichen Parkplatz / ner Strasse steht, dann gilt die StVZO und die besagt: siehe Beitrag von NetKiller.
Also so neunmalkluge Antworten sind immer wieder herzlich

Wenn Die Fenster deines geparkten oder mit runtergelassenen-Scheiben-fahrenden Autos also eine Lichtdurchlässigkeit von 2% haben, dann ist dies legal?

Re: is es verboten die fahrer und beifahrer seite ganz ganz leicht zu tönen???
machts doch so wie bei nem panzer ^^
komplett zuschweißen lackieren udn mit kleinen guckschlitzen bzw winkelspiegel
weil die haben ja au ne straßenzulassung also muss des euer tüffer ja au eintragen
komplett zuschweißen lackieren udn mit kleinen guckschlitzen bzw winkelspiegel

weil die haben ja au ne straßenzulassung also muss des euer tüffer ja au eintragen
- The Alchemist
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Re: is es verboten die fahrer und beifahrer seite ganz ganz leicht zu tönen???
...hast du ein Problem mit 22 jährigen Sportcoupé Fahrern?Fasemann hat geschrieben:das jaeher was für das opelproblemform
wenn mann reimport WEISSE Scheiben hat, darf mann die Einbruchschutzfolie mit wenig Tönung kleben, aber alles andere ist wie immer Wunschdenken von 22 Jahre alten Sportcoupe Besitzern..
und der Trick mit der Sonnenallergie .... wer die richtig hat ..fährt tagsüber kein Auto![]()

Also, wie bereits erwähnt, die serien tönung erreicht in der regel schon die zulässige grenze.
...und das mit den runtergelassenen Fenster erklär mal bitte dem Tüv, aber nehm bitte ne kamera mit, das gesicht würd ich gern sehn.
Ich hab mal mit nem bekannten drüber geredet, der in seinem Laden auch scheiben tönt, da kam folgendes.
In Österreich gabs mal einen Fall wo ein junger Fahrer mit getönten seitenscheiben vorne beim abbiegen in eine strasse in der dämmerung ne Oma übersehen hat, die über die strasse wollte. Die frau ist noch am selben Tag an ihren verletzungen im krankenhaus gestorben.
natürlich gabs ein gerichtsverfahren in dem Der Fahrer wegen fahrlässigen Totschlag eine 3 jährige haftstrafe bekam. Der jenige der die Tönung vorgenommen hat eine 2 jährige Strafe auf bewährung wegen grober fahrlässigkeit und zu guter letzt, der TÜV-Prüfer der sein ok gegeben hat war seinen Job los.
...und selbst wenn ihr das beim Tüv von dieser ominösen Firma aus Hessen eingetragen bekommt und die Polizei hällt euch an, seid ihr trotzdem am a****, weil die Polizei leider mehr zu melden hat als der Tüv. bzw. die schicken euch dann zu nem
unabhängigen Prüfer und der ist viell. net der ominösen Firma aus hessen so gut gesinnt, das ers durchgehn lässt.
edit:
ja ne, is klar und dein gewinde Fahrwerk hat die einstellung "Periskoptiefe"Vangelis hat geschrieben:machts doch so wie bei nem panzer ^^
komplett zuschweißen lackieren udn mit kleinen guckschlitzen bzw winkelspiegel
weil die haben ja au ne straßenzulassung also muss des euer tüffer ja au eintragen

mfg. Flo