Nein, denn am E-Prüfzeichen des Scheinwerfers sieht man, für welche Leuchtmittel der gebaut ist. Ausserdem Stimmen die Linsen von 3ds nicht mit denen von Xenon überein. Es bleibt also das Risiko wegen fahren ohne BE belangt zu werden.connectab hat geschrieben:Um das Thema mal wieder aufzugreifen - es gibt ja diese dubioses Nachrüstsätz für Xenon, die ja in einem Ellipsoid Scheinwerfer durchaus gut aussehen.
Wenn man nun SRA und ALWR ordnungsgemäss nachrüstet, dann ist es ja praktisch erlaubt, allerdings theoretisch immernoch nicht. DACHTE ich, bis ich zu fällif auf das hier gestossen bin: Klick!
Ja, ich weiss, VW aber im Prinzip doch genau das selbe, oder gibt es einen Unterschied zwischen den von ihm verwendeten AE und den Ellis?
Für Xenon zugelassen sind beide ja wohl nicht...
