naja nur mal zum thema gesagt, ich finde es auch doof wenn einer mit 130 auf der bahn kriecht obwohl er lange rechts rein könnte... es gilt ja auch das rechtsfahrgebot in deutschland. bin froh das die immer wieder behaupten das die auch das nun stärker verfolgen wollen. das problem ist eigentlich nur, einen fahrer der mal eben 4 km mit 130 kriecht und links dicht macht fällt nicht unbedingt o auf wie einer der mit 180 an den videowagen vorbei zieht und die sich denken, den müssen ir mal eben ne weile hinterher fahren...
zu den dingen mit dem abstand ist es immer wichtig zu sehen wie es dazu kam das der abstand zu klein war.
ich persönlich fühle mich auch nicht wohl wenn wir jemand zu dicht auffährt. schließlich muss man ja auch damit rechnen das der typ hinter mir nicht so aufmerksam fährt. was nützt es mir wenn ich den abstand halte aber der typ hinter mir nicht und ich ne gefahrenbremsung machen muss und es schaffe nur der pfosten hinter mir nicht...
darum halte ich auch zum vordermann genug abstand ein. schließlich will ich ja das mein baby noch lange heile ist.
war es so ein fall das einer rausgezogen hat, IMMER gegen n gehen. denn das sollen die erstmal beweisen das es nicht so gewesen ist, das der nicht raus kam. schließlich sind wir in einem rechtssystem wo ich nicht meine unschuld beweisen muss, sondern mir meine schuld ausdrücklich gezeigt werden muss.
nur für alle die es genau wissen wollen und
@Haugla2000:
wären die typen vom ordnungsamt, auch nur ein paar tage später gekommen, hättest du nämlich glück haben können. zwar heißt es das ein verjährungsfrist durch weitere forschungen augehoben wird, aber das klappt nicht immer. denn als bsp.
foto wurde von dir am 1.1.2002 gemacht.
deine mutter bekommt post am 20.2.2002 und sie reagiert nicht oder sagt sie weiß nicht wer gefahren ist
deine mutter bekommt meistens einen bescheid das das verfahren gegen SIE eingestellt wird.
die Gesetzeshüter besorgen sich ein foto vom einwohnermeldemat von dir am z.b. 17.3.2002 das gibt meisten einen aufschub der verjährungsfrist von ca einer woche
nun schreibt dich das amt am 1.4.2002 an und sagt du bist gefahren... puf bist du in deren visir und die verjärungsfrist ist aufgehoben
anders wäre es zu handhaben wenn die dich dann erst am 15.4.2002 anschreiben. die 3 monate + eine woche sind hier dann abgelaufen.
meistens kommt es aber nie so das die sich nicht an frsiten halten... so ist halt die gute deutsche beamtenstube
alle angaben ohne gewähr, so hatte es aber mal mein anwalt erklärt...