Bußgeldverfahren wegen Abstand

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dj-chris

Re: Bußgeldverfahren wegen Abstand

Beitrag von dj-chris »

SilverCorsa hat geschrieben:wie schnell ist er den gefahren???


130.........
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Insomaniac
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Re: Bußgeldverfahren wegen Abstand

Beitrag von Insomaniac »

Also mir ist fast des gleiche passiert hatte bei 107 km/h nen abstand von 14m und bekommen hab ich

100 Euro Strafe
3 Punkt in Flensburg
1 Monat fahrverbt!!

und was willst viel dagegen machen musst die Strafe akzeptier und in sauren Apfel beiss und ein Monat zu Fuß geh!!!

MFG
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Iceman
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Re: Bußgeldverfahren wegen Abstand

Beitrag von Iceman »

SilverCorsa hat geschrieben:wer von euch hat schonmal was änliches eröebt???Was kann da noch der Anwalt machen
Der Anwalt kann da auch nichts machen, dafür gibt´s ja u.a. das Video, auf dem auch die letzen 500m vor dem Blitzer mit drauf sind..

Und blöd halt das die Strafen bei Über 130 nen Tacken härter sind..

Trag´s wie ein Mann und lass es dir ne Lehre sein..
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seth

Re: Bußgeldverfahren wegen Abstand

Beitrag von seth »

morgen,

hatte das selbe. hatte 140 drauf und 13,9 meter abstand. bei mir is so ein depp der rausgezogen is, (anders kann ich es garnicht mehr sagen rausgezogen) und naja da kann man von 180 nimmer so leicht runterbremsen und schon kam das vögelchen. das ende vom lied waren 150 euro strafe, 4punkte und einen monat laufen. aber hatte glück und hatte es im februar letzen jahres. das heißt bloß 28 tage :juhu:

gruß
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Iceman
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Re: Bußgeldverfahren wegen Abstand

Beitrag von Iceman »

Wenn dem wirklich so wäre hättest du dagegen angehen können, deine Aussage mit dem rausziehen könnte man ja problemlos beweisen bzw. widerlegen..
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Papst
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Re: Bußgeldverfahren wegen Abstand

Beitrag von Papst »

Des mit abstand find ich wirklich ist ne blöde sache.

Ich glaub jeder von uns hält nich immer den passenden abstand, spätestens wenn wirder mal so einer unterwegs ist, der denkt er sei der schnellste mit 150 auf der linken spur und einfach nicht zur seite fährt. Sowas bringt mich dann immer zur Weißglut, rechts alles frei und die raser bleiben trozdem links, bis sie es nach 15 km merken das einer vorbei will :wallbash: sowas bringt mich dann immer zur Weißglut, daher fahr ich wenn möglich mehr nachts autobahn.
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seth

Re: Bußgeldverfahren wegen Abstand

Beitrag von seth »

@iceman
das war ja das problem. der typ hat dann ohne grund auf die bremse gedrückt und das hat man auf der kamera leiter nicht gesehen. von daher konnte man es nicht widerlegen. das ist nicht das erste mal das ich so ein pech hatte. aber das gehört jetzt hier nicht her.
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yakoli

Re: Bußgeldverfahren wegen Abstand

Beitrag von yakoli »

SilverCorsa hat geschrieben:bin auf der a6 bei Ketsch anstatt 56,2 m nur 14 m entfent vom vorderen Fahrezeug gewesen bei einer Geschwindigkeit von 135 kmh.
14m sind bei 135km/h genau 2,074/10 des halben Tachowerts (67,5). Somit sind das eventuell schon 2/10 mit besagten 125EUR, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte.
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Haugla2000

Re: Bußgeldverfahren wegen Abstand

Beitrag von Haugla2000 »

Bei mir wars aehnlich aber ich warte noch :)

Letztes Jahr im Mai.

Wagen grade neu, spiel mit tempomat rum, spiel mit Navi rum usw. ...

War ne bequeme Kolonnenfahrt :)

rund 135 Kmh und tja ich glaub 15 m Abstand oder so

Dann kam die Post :)

3 /10 Abstandsunterschreitung. Bußgeldkatalog nachgeschlagen und besagt 4 Wochen, Punkte und Co.

Aaaaber in dem Brief stehts ja "Wenn sie mit dem Fahrer verwandt, verschwägert oder sonst was sind sind sie nicht zur Aussage verpflichtet" Der Wagen läuft ueber die Mutter. Alles klar dacht ich mir. Mutter is nich verpflichtet zur Aussage, also Schmeiss in den Wisch mal Weg. Schaun wa mal was passiert.

nicht ganz 3 Monate später klingelts dann bei uns im Buero und das Ordnungsamt steht mit nem Foto von mir, vor mir :)

uuuuuups :)

Tja das war jetzt im August 2007. Seit dem warte ich drauf dass ich meinen Führerschein abgeben darf.

Wären meine ersten Punkte, und naja nach ein mal 11 kmh zu schnell das 2. Bild nach 10 Jahren Führerschein.

Bin mal gespannt. Man hoert ja von vielen "Ach das war im Mai 2007, das is schon längst verjährt" usw. ... Aber ich glaub dem is nicht so, weil durch dieses Festellungsverfahren, dass Verfahren neu aufgerollt wurde.

Tschaun wa ma :P


Man sollte auf jeden Fall hierbei beachten wann die Leute geblitzt wurden, der Bußgeldkatalog sah vor 2007 noch ganz anders aus. 06 hätte ich meinen Führerschein bei der Aktion z.B. nicht abgeben müssen, die Strafen wurden 2007 deutlich angezogen, was die Abstandsunterschreitung angeht!!!
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Crashy1984
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Re: Bußgeldverfahren wegen Abstand

Beitrag von Crashy1984 »

naja nur mal zum thema gesagt, ich finde es auch doof wenn einer mit 130 auf der bahn kriecht obwohl er lange rechts rein könnte... es gilt ja auch das rechtsfahrgebot in deutschland. bin froh das die immer wieder behaupten das die auch das nun stärker verfolgen wollen. das problem ist eigentlich nur, einen fahrer der mal eben 4 km mit 130 kriecht und links dicht macht fällt nicht unbedingt o auf wie einer der mit 180 an den videowagen vorbei zieht und die sich denken, den müssen ir mal eben ne weile hinterher fahren...

zu den dingen mit dem abstand ist es immer wichtig zu sehen wie es dazu kam das der abstand zu klein war.

ich persönlich fühle mich auch nicht wohl wenn wir jemand zu dicht auffährt. schließlich muss man ja auch damit rechnen das der typ hinter mir nicht so aufmerksam fährt. was nützt es mir wenn ich den abstand halte aber der typ hinter mir nicht und ich ne gefahrenbremsung machen muss und es schaffe nur der pfosten hinter mir nicht...

darum halte ich auch zum vordermann genug abstand ein. schließlich will ich ja das mein baby noch lange heile ist.


war es so ein fall das einer rausgezogen hat, IMMER gegen n gehen. denn das sollen die erstmal beweisen das es nicht so gewesen ist, das der nicht raus kam. schließlich sind wir in einem rechtssystem wo ich nicht meine unschuld beweisen muss, sondern mir meine schuld ausdrücklich gezeigt werden muss.



nur für alle die es genau wissen wollen und
@Haugla2000:

wären die typen vom ordnungsamt, auch nur ein paar tage später gekommen, hättest du nämlich glück haben können. zwar heißt es das ein verjährungsfrist durch weitere forschungen augehoben wird, aber das klappt nicht immer. denn als bsp.

foto wurde von dir am 1.1.2002 gemacht.
deine mutter bekommt post am 20.2.2002 und sie reagiert nicht oder sagt sie weiß nicht wer gefahren ist
deine mutter bekommt meistens einen bescheid das das verfahren gegen SIE eingestellt wird.
die Gesetzeshüter besorgen sich ein foto vom einwohnermeldemat von dir am z.b. 17.3.2002 das gibt meisten einen aufschub der verjährungsfrist von ca einer woche
nun schreibt dich das amt am 1.4.2002 an und sagt du bist gefahren... puf bist du in deren visir und die verjärungsfrist ist aufgehoben
anders wäre es zu handhaben wenn die dich dann erst am 15.4.2002 anschreiben. die 3 monate + eine woche sind hier dann abgelaufen.

meistens kommt es aber nie so das die sich nicht an frsiten halten... so ist halt die gute deutsche beamtenstube ;)

alle angaben ohne gewähr, so hatte es aber mal mein anwalt erklärt...
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