Aufstellung der Rechnung des TÜV:
Genehmigung einer Änderung an einem Kraftfahrzeug gemäß §33 Abs.1 KFG 1967 Werwaltungsabgabe: 26€
Bundesstempelgebühren: 27,60€
Begutachtung des Fahrzeuges hinsichtlich dessen Verkehrs- und Betriebssicherheit. Die Begutachtung bezog sich auf folgende Fahrzeugteile: Räder/Reifen/Fahrwerk:
206€
Und dann natürlich noch die 20% Mwst wie es leider bei uns üblich ist!! Das sind dann unterm Strich 307,40 € inklusive das Porto für das zuschicken der Papiere!!!
Also dürft ihr in Deutschland nicht jammern!!
