strafe bei nicht eingetragenen teilen?
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Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?
also aller erstens darf die polizei sehr wohl eine karre stillegen! möchte mal gerne wissen wo immer dieser irrglaube her kommt.....
wenn du einen wagen fährst bei welchem die be erloschen ist gibt es mehrere kann möglichkeiten die bis zur beschlagname enden können,....
klar kann man glück haben und mit ner mängelkarte davon kommen, diese is jeder eigentlich nur für defekte lichter oder kleinere bemängelungen....
sobalt eine sache in punkto fahrwerk felgen, lenkrad, fahrzeugtyp oder motor sowie motorabgasanlage geändert bzw verändert wurde, kann der wagen sofort still gelegt werden!
wenn der fz führer dagegen einspruch erhebt wird aus der stillegung eben noch eine beschlagnahme zur erstellung eines gutachtens.....
wie gesagt die polizei ist sehr wohl dazu bemächtigt die plakette abzukratzen..... die sie in ihrer funktion stellvertretend für das kva (kraftverkehrsamt) tätig wird.
und der tüv kratzt bestimmt keine zulassungsplakette ab da er dafür nicht die geringste rechtliche befugnis hat, es sei denn es geschieht auf anordnung der zulassungsbehörde.
wenn du einen wagen fährst bei welchem die be erloschen ist gibt es mehrere kann möglichkeiten die bis zur beschlagname enden können,....
klar kann man glück haben und mit ner mängelkarte davon kommen, diese is jeder eigentlich nur für defekte lichter oder kleinere bemängelungen....
sobalt eine sache in punkto fahrwerk felgen, lenkrad, fahrzeugtyp oder motor sowie motorabgasanlage geändert bzw verändert wurde, kann der wagen sofort still gelegt werden!
wenn der fz führer dagegen einspruch erhebt wird aus der stillegung eben noch eine beschlagnahme zur erstellung eines gutachtens.....
wie gesagt die polizei ist sehr wohl dazu bemächtigt die plakette abzukratzen..... die sie in ihrer funktion stellvertretend für das kva (kraftverkehrsamt) tätig wird.
und der tüv kratzt bestimmt keine zulassungsplakette ab da er dafür nicht die geringste rechtliche befugnis hat, es sei denn es geschieht auf anordnung der zulassungsbehörde.
- an-tigra-vity
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Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?
also ich hab meinen offenenvor öhm... 3 monaten eintragen lassen und da steht nix von wegen serienanlage oder kein sport pott druf.Iceman hat geschrieben:Du meinst auch die Prüfer sind blöd ? Da kann dann z.B. auch ganz schnell" nur i.V. mit Serienanlage" drinstehen, und schon war´s das mit ESD dran..so was ging vielleicht vor einigen Jahren noch oder wenn der Prüfer halt nicht aufpasst, aber bei offenen Luftfiltern sind sowohl Tüv als auch Polizei schnell bei der Sache..
also woher soll ein dummer junge, wie ich wissen, dass ich jetzt keinen sport pott mit abe drunter machen darf ?
Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?
indem dieser dumme Junge einfach mal in seine Gutachten schaut und liest....
Wenns dir der Tüver so eingetragen hat, freu dich, solange du noch kannst....
Irgendwann erwishct die der richtige Polizist und dass wars mit der Eintragung...
Papier ist nicht gleich Papier....
Wenns dir der Tüver so eingetragen hat, freu dich, solange du noch kannst....
Irgendwann erwishct die der richtige Polizist und dass wars mit der Eintragung...
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- an-tigra-vity
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Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?
naja in meinem teilegutachten steht nichts von auspuff.
bis jetzt hab ich ja noch den serienpott mit blende drunter.
eigentlich reichts mir.
trotzdem würde ich irgendwann gerne nen duplex haben.
wenn dort auch nix vom luftfilter steht, dann kann es ein dummer junge eigentlich nicht wissen...
bis jetzt hab ich ja noch den serienpott mit blende drunter.
eigentlich reichts mir.
trotzdem würde ich irgendwann gerne nen duplex haben.
wenn dort auch nix vom luftfilter steht, dann kann es ein dummer junge eigentlich nicht wissen...
Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?
wenn der tüver beides in verbindung einträgt und die angegeben db zahl im schein nicht über die zulässige tolleranz überschreitet isses ok und wird auch nie jemand was sagen!!!
es ist halt jedesmal eine einzelfallentscheidung die der tüver treffen muss...... bei dem einen wird es zu laut, eintragung nicht möglich beim anderen isses halt im grünen bereich und denn ist gut.
ich hatte auch nen offenen lufi mit nem sportendtopf eingetragen..... der tüver hat sichs angeschaut und angehört, das standgeräusch gemessen und alles war ok.....
es ist halt jedesmal eine einzelfallentscheidung die der tüver treffen muss...... bei dem einen wird es zu laut, eintragung nicht möglich beim anderen isses halt im grünen bereich und denn ist gut.
ich hatte auch nen offenen lufi mit nem sportendtopf eingetragen..... der tüver hat sichs angeschaut und angehört, das standgeräusch gemessen und alles war ok.....
Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?
Die Plakette darf ein Polimanzist aber nur abkratzen, wenn er entsprechend sachverständig ist und ein begründeter Verdacht besteht...also aller erstens darf die polizei sehr wohl eine karre stillegen! möchte mal gerne wissen wo immer dieser irrglaube her kommt.....
D.h....mich darf Keiner anhalten und sagen: "Ihre Reifen stehen zu weit raus!" und "Ihr Auspuff ist zu laut!" und mir dann die Plakette abkratzen...
1. Muss er mir gerichtlich verwertbar begründen können, warum dass denn so ist. Kann er das nicht, ist davon auszugehen, dass der Verdacht nicht begründet ist.
2. Wenn die Teile eingetragen sind, kann sich der Beamte nicht einfach über die Kompetenz eines sachverständigen Tüv-Prüfers stellen...Das muss dann schon von anderer Stelle entschieden werden.
Die Aussage, dass die Polizei generell stillegen darf ist genauso falsch, wie die Aussage, dass sie es generell nicht darf...
Selbst wenn ich mit nicht eingetragenen Felgen rumfahre, ist es fraglich, ob eine Stillegung rechtens ist, da ja immernoch die Verhältnismäßigkeit betrachtet werden muss...(-->Stichwort: Schießen mit Kanonen auf Spatzen)
Klar kann man sagen--> Nicht eingetragene Räder=BE erloschen
Mann kann aber auch sagen-->Nicht eingetragene Räder=keine zwangsläufige Verkehrsgefährdung und kann nachgeholt werden.
Wenn mein Querträger allerdings auf dem Boden schleift und durchgerostet ist...dann wäre in Anbetracht der massiven Verkehrsgefährdung wohl auch eine Stillegung angebracht, da sich ein solcher Mangel wohl nicht ohne Weiteres beheben lässt...
Ist also unter Umständen ne massive Auslegungssache und kann keinesfalls pauschalisiert werden...
Das Problem ist, dass sich's die Meisten immer gefallen lassen...
mfg
Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?
zum thema dummer junge gibts nen schönen satz:an-tigra-vity hat geschrieben:naja in meinem teilegutachten steht nichts von auspuff.
bis jetzt hab ich ja noch den serienpott mit blende drunter.
eigentlich reichts mir.
trotzdem würde ich irgendwann gerne nen duplex haben.
wenn dort auch nix vom luftfilter steht, dann kann es ein dummer junge eigentlich nicht wissen...
unwissenheit schützt vor strafe nicht...so is das nunmal
- Speedycorsales
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Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?
Also wenn ich mir so bei euch die Preise anschau was der Tüv kostet hätte sich bei mir die Frage erledigt ob ich eintragen gehe oder nicht. Ich hab für meine Eintragungen über 300€ bezahlt!!!!!!! 
Also was soll der Quatsch ob ich es eintrage oder nicht???

Also was soll der Quatsch ob ich es eintrage oder nicht???

Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?
Wenn Du eine Komplettanlage dran hast,trägt das KEIN GUTER Tüver ein.Ist nicht mehr Erlaubt.
Und bei den K&N Luffis musst noch eine Motorhaubendämmmatte Verbauen,falls Du die noch nicht drin hast.
Bei einem Sportendschalldämpfer,gehts auch nicht OHNE ohne Probleme.
das hängt von der Kulanz des Prüfers ab.
Und wenn Du dir nicht sicher bist,geh einfach mal hin und Frag ganz Nett.Dann bekommst auch eine genaue aussage.
Und bei den K&N Luffis musst noch eine Motorhaubendämmmatte Verbauen,falls Du die noch nicht drin hast.
Bei einem Sportendschalldämpfer,gehts auch nicht OHNE ohne Probleme.
das hängt von der Kulanz des Prüfers ab.
Und wenn Du dir nicht sicher bist,geh einfach mal hin und Frag ganz Nett.Dann bekommst auch eine genaue aussage.
Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?
das stimmt einfach nicht.ice tiger hat geschrieben:Die Plakette darf ein Polimanzist aber nur abkratzen, wenn er entsprechend sachverständig ist und ein begründeter Verdacht besteht...
D.h....mich darf Keiner anhalten und sagen: "Ihre Reifen stehen zu weit raus!" und "Ihr Auspuff ist zu laut!" und mir dann die Plakette abkratzen...
1. Muss er mir gerichtlich verwertbar begründen können, warum dass denn so ist. Kann er das nicht, ist davon auszugehen, dass der Verdacht nicht begründet ist.
2. Wenn die Teile eingetragen sind, kann sich der Beamte nicht einfach über die Kompetenz eines sachverständigen Tüv-Prüfers stellen...Das muss dann schon von anderer Stelle entschieden werden.
Die Aussage, dass die Polizei generell stillegen darf ist genauso falsch, wie die Aussage, dass sie es generell nicht darf...
Selbst wenn ich mit nicht eingetragenen Felgen rumfahre, ist es fraglich, ob eine Stillegung rechtens ist, da ja immernoch die Verhältnismäßigkeit betrachtet werden muss...(-->Stichwort: Schießen mit Kanonen auf Spatzen)
Klar kann man sagen--> Nicht eingetragene Räder=BE erloschen
Mann kann aber auch sagen-->Nicht eingetragene Räder=keine zwangsläufige Verkehrsgefährdung und kann nachgeholt werden.
Wenn mein Querträger allerdings auf dem Boden schleift und durchgerostet ist...dann wäre in Anbetracht der massiven Verkehrsgefährdung wohl auch eine Stillegung angebracht, da sich ein solcher Mangel wohl nicht ohne Weiteres beheben lässt...
Ist also unter Umständen ne massive Auslegungssache und kann keinesfalls pauschalisiert werden...
Das Problem ist, dass sich's die Meisten immer gefallen lassen...
mfg
in jedem falle einer erloschen be der von mir genannten gegebenheiten kann das kfz sofort stillgelegt werden. und dazu ist jeder polizeibeamte beschult. man muss nicht sachverständigt sein!!! das ist absoluter unsinn..... aber bitte sei der irrigen annahme und gut ist.....
anscheind weißt du ja besser im polizeilichen verfahrensrecht bescheid als ich..... evtl solltest du auch besser draußen auf der straße umherfahren und nach dem rechten sehen....... so langsam wird es einem echt zu blöde!!