Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

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streetfight46

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von streetfight46 »

DarkCorsa666 hat geschrieben:Zumal 15'' Räder nie Serie beim Corsa/Tigra waren.
Es gibt aber auch einen Umrüstkatalog 2000. Da steht der Tigra und Corsa B drin, mit sämtlichen Serienbereifungen.
also ich habe 15" serie beim tigra gehabt mit 185/55 bereifung,weiß ja nicht woher du deine quelle hast.
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zip1989

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von zip1989 »

Ich habe den Umrüstkatalog von 2000 nur auf der Homepage www.vectra16v.com gefunden, bloß das PDF ist mit deren Wasserzeichen gekennzeichnet. Hast du eventuell eine Version ohne Wasserzeichen zum Ausdrucken? Jedenfalls sind darin die Reifen 175/65R14 78T, 185/60R14 82T und 185/55R15 81H angegeben.
Die Seite 32 sollte nach meiner Meinung bei einer Verkehrskontrolle ausreichen, oder?Bild
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Corsa A
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Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von Corsa A »

können meine beiträge net alle lesen,oder überlest ihr recht gerne

was im umrüstkatalog steht hat 0 damit zu tun was IHR fahren dürft

im umrüstkatalog steht was alles mal geprüft worden ist

oder baut ihr von 1.2 auf 1.6 16v um und fahrt net zu tüv,weil der motor im umrüstkatalog steht?

ich bin mir sehr sicher das ihr nur fahren dürft was in EUREN jeweiligen papieren steht,mehr net,rest muss eingetragen werden
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streetfight46

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von streetfight46 »

da hast du vollkommen recht corsa a
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zip1989

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von zip1989 »

Ich war eben draußen und habe gesehen, dass meine Sommerreifen 185/55R15 82H haben. Wird ein Nachtragen der Winterreifen 185/60R14 82T auch nötig bzw. warum wird nur noch eine Größe aus dem alten Fahrzeugbrief übernommen? Ich werde zur Sicherheit dem TÜV mal einen Besuch abstatten. Wie viel wird im Normalfall für eine Nachtragung verlangt? Kann der Umrüstkatalog behilflich sein, obwohl ich 82H anstatt der 81H habe?
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Corsa A
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Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von Corsa A »

das is nur die traglast,die muss einfahc zu deinem modell reichen und gut is

im katalog wird immer vom schwersten ausgegangen

und warum nur noch 1 größe drin steht,dass versteht kein mensch
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Bari-87

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von Bari-87 »

Hallo,

auch ich hab nich von dem Umrüstkatalog gesprochen sondern von der zulässigen Rad-/Reifenkombination des Autos anhand des Herstellers.

Von Opel habe ich grad keinen Link, aber beim SLK schaut dies z.B. so aus:

http://www.mercedes-benz.de/content/med ... yp_170.pdf

Meiner hat z.B. 205er R16 vorne und 225 R16 hinten, ich könnte aber problemlos (also ohne Abnahme / Eintragung) auf 225 vorne und 245 hinten gehen, steht ja im Gutachten drin. (Natürlich auf Original Hersteller Felge).
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Corsa A
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Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von Corsa A »

es gibt keine freigabe für eine reihe sondern für jedes auto seperat,man kann anhand der fahrgestellnummer von opel anfragen was man spezifisch auf seinen wagen montieren darf
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zip1989

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von zip1989 »

Ich habe bei Opel diesbezüglich eine Anfrage gestartet und bin auf das Ergebnis gespannt.

Edit:
Ich war eben erneut draußen und habe mein Auto zum hundertsten Mal bestaunt, da ist mir durch zufall aufgefallen, dass ein Sommerreifen die Bezeichnung 82V und die anderen drei Reifen 82H haben. Ist dieser Unterschied von Bedeutung?
Daraufhin habe ich meine Winterreifen kontrolliert und alle vier Reifen die Bezeichnung 82T tragen. Laut dem alten Fahrzeugbrief dürften diese, aber nur die Bezeichnung 82H haben.
Mich verwundert die Situation etwas, da der Vorbesitzer den Wagen regelmäßig bei Opel zur Inspektion hatte.
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Iceman
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Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von Iceman »

H bzw. V ist der Geschwindigkeitsindex, H ist bis 210 km/h zugelassen, V bis 240 km/h, ist also kein Problem, da wurde dann halt mal ein Reifen getauscht.

Der Rest sollte sich mal richtig schlau machen, was die Unterschiede der Bescheinigung Teil 1 und 2 zu dem alten FZ und Brief ist.
Im Teil 1 und 2 kann es sein, das nicht mehr alle serienmäßigen Rad/Reifen Kombinationen aufgeführt werden, trotzdem darf man die fahren.

Das das Ganze großer Schwachsinn ist, wissen wir wohl alle selber, da es wie man sieht nur zu Verwirrungen führt.
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