Fußbodenbeleuchtung - Legal oder illegal?

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Freasor

Beleuchtung

Beitrag von Freasor »

Bei diesem Thema wird dir wohl jeder etwas anderes erzählen. NAja Fakt ist das ich am Fr. beim TÜV war. Hatte meinen Fußraumbeleuchtung auch noch drinn. Un ich bin auch drüber, das ganz gut versteckt, dann klappt das schon.

Was The man in green zu der ganzen sache sagen ist auc nicht so ganz klar. En Kumpel von mir musste an seinem Civic die Beleuchteten Spritzdüsen vor den Augen der Beamten abbauen, incl, kabel das ziemlich gut verlegt war *G*

Denek das kommt auch immer auf den Polizisten an der dich anhält.
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killray

Re: Fußbodenbeleuchtung - Legal oder illegal?

Beitrag von killray »

Bei spritzdüsen ist der Fall ja wohl relativ kalr. Ich hab bei meinen noch einen extra Schalter dazwischen geklemmt und wenn sie mich jetztb anhalten *klick*->*LichtAus*
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Achim

Re: Fußbodenbeleuchtung - Legal oder illegal?

Beitrag von Achim »

Diese Mail habe ich damals, bei meiner Anfrage bekommen:

Sehr geehrter Herr .....,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:

bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit, dass
an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und
die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein
dürfen.

Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche gilt für eine
nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten
aber die §§19, 30 StVZO.

Dringt die Innenbeleuchtung oder die Fussraumbeleuchtung nach aussen und
beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen
oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt, falls
der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder behindert
werden könnte.

Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall beurteilt
werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, ist
eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen,

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. Peter Jünger

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coco
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Re: Fußbodenbeleuchtung - Legal oder illegal?

Beitrag von coco »

na das ist doch mal ein anhaltspunkt.

Timo wenn de willst können wir noch mal zu Conrad fahren (hab da noch ein Gutschein), dann kannste dir dort Kippschalter kaufen, du hast eh keine Sitzheizung also dort auch Platz für die Schalter....
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Valmar

Re: Fußbodenbeleuchtung - Legal oder illegal?

Beitrag von Valmar »

Frank, ich hab hier tonnenweise Kippschalter :)

Aber des passt scho, vielleicht mach ich mir ma irgendwann so nen coolen Druckschalter rein... Aber erst nachm TÜV. Wenn der Typ den Schalter findet, dann fragt der doch erstma, wofür der is..

Also Sicherung raus, und feddich ;)
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coco
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Re: Fußbodenbeleuchtung - Legal oder illegal?

Beitrag von coco »

na dann nehme ich mal so ne halbe tonne davon :-)
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Don Andolini

Re: Fußbodenbeleuchtung - Legal oder illegal?

Beitrag von Don Andolini »

ich bräuchte nur 4 :roll: *bescheidenguck*

ja dann sagt der tüver
" das aber nich original " :lol:
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