Kennt sich da jemand aus?
Stahlfelgen und Spurplatten geht das?
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				Tigga_80
														 
Stahlfelgen und Spurplatten geht das?
Ich wollte mir Winterräder 185/55 R15 auf Stahlfelgen 15" holen. Mein Problem ist nun, dass ich ein Gewindefahrwerk hab und dafür brauch ich ja die Spurplatten. Jetzt hab ich irgendwo gehört, dass man bei Stahlfelgen keine Spurplatten dranmachen darf 
Kennt sich da jemand aus?
			
			
									
						
										
						Kennt sich da jemand aus?
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				schmaeckz
														 
Re: Stahlfelgen und Spurplatten geht das?
Hö?Tigga_80 hat geschrieben:Mein Problem ist nun, dass ich ein Gewindefahrwerk hab und dafür brauch ich ja die Spurplatten.
Re: Stahlfelgen und Spurplatten geht das?
richtig , bei KW und KONI steht drin das mann die OE-Felgen nur mit Spur fahren kann, wegen schleifen bzw. Mindestabstand, frqg einfach mal bei nem vernuenftigen Reifendienst oder tuner nach, es sollten eigentlich alle gehen. Wobei bei einigen Platten wiederdrum im Gutachten steht >>> keine Stahlfelgen<<<. 
 
			
			
									
						
										
						Re: Stahlfelgen und Spurplatten geht das?
Eventuell nur mit Spurplatten fahren kann..meine Tigra Serienfelgen mit WR passen auch ohne Spurplatten mit meinem KW Gewinde..Fasemann hat geschrieben:richtig , bei KW und KONI steht drin das mann die OE-Felgen nur mit Spur fahren kann
Re: Stahlfelgen und Spurplatten geht das?
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)
			
			
									
						
										
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				Tigga_80
														 
Re: Stahlfelgen und Spurplatten geht das?
Danke für Eure Hilfe,
hab nochmal die seitenlange ABE zu den F&K Spurplatten durchgeforstet und siehe da auf Alu und Stahlfelgen fahrbar
Hab da noch ne ande Frage, habt Ihr die Spurplatten eintragen lassen
und muß man das, wenn da eine ABE bei ist?
			
			
									
						
										
						hab nochmal die seitenlange ABE zu den F&K Spurplatten durchgeforstet und siehe da auf Alu und Stahlfelgen fahrbar
Hab da noch ne ande Frage, habt Ihr die Spurplatten eintragen lassen
und muß man das, wenn da eine ABE bei ist?
Re: Stahlfelgen und Spurplatten geht das?
Also wenn das ausgeschlossen ist im Gutachten der Spurplatten würde ich es auch nicht fahren weil Stahl und Alu das hält nicht!
			
			
									
						
										
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				Betty
														 
Re: Stahlfelgen und Spurplatten geht das?
Also da hilft auch wieder lesen in der "ABE" 
Wenn es eine ABE ist also eine Allgemeine Betriebs Erlaubnis dann brauchst Du es nicht eintragen lassen.
Sollte es "nur" ein Gutachten sein dann steht irgendwo in eben diesem ob und was Du tun must, z.B.: Eintragen oder den ordnungsgemäßen Anbau bescheinigen lassen und wann es in die Papiere einzutragen ist, sofort oder beim nächsten Kontakt mit der Zulassungsstelle.
Hoffe Dir ist damit geholfen
Greetz Tim
			
			
									
						
										
						Wenn es eine ABE ist also eine Allgemeine Betriebs Erlaubnis dann brauchst Du es nicht eintragen lassen.
Sollte es "nur" ein Gutachten sein dann steht irgendwo in eben diesem ob und was Du tun must, z.B.: Eintragen oder den ordnungsgemäßen Anbau bescheinigen lassen und wann es in die Papiere einzutragen ist, sofort oder beim nächsten Kontakt mit der Zulassungsstelle.
Hoffe Dir ist damit geholfen
Greetz Tim
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				TeenTigra
														 
Re: Stahlfelgen und Spurplatten geht das?
ABEs sind immer nur für Serienfahrzeuge bzw in abhängigkeit der Bauteile verwendbar.
Z.B.:
ABE fürs Lenkrad bei anderem Fahrwerk oder Rad/Reifenkombi = ABE ungültig.
Oder:
ABE für Spurplatten aber anderes Fahrwerk oder andere Rad/Reifenkombi = ABE ungültig.
Sowas muss immer in der Kombination abgenommen werden.
			
			
									
						
										
						Z.B.:
ABE fürs Lenkrad bei anderem Fahrwerk oder Rad/Reifenkombi = ABE ungültig.
Oder:
ABE für Spurplatten aber anderes Fahrwerk oder andere Rad/Reifenkombi = ABE ungültig.
Sowas muss immer in der Kombination abgenommen werden.
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				Betty
														 
Re: Stahlfelgen und Spurplatten geht das?
Völlig richtig, ich bitte meine unvollständigen Ausführungen zu entschuldigenTeenTigra hat geschrieben:ABEs sind immer nur für Serienfahrzeuge bzw in abhängigkeit der Bauteile verwendbar.
Z.B.:
ABE fürs Lenkrad bei anderem Fahrwerk oder Rad/Reifenkombi = ABE ungültig.
Oder:
ABE für Spurplatten aber anderes Fahrwerk oder andere Rad/Reifenkombi = ABE ungültig.
Sowas muss immer in der Kombination abgenommen werden.


