Zitat von K-Tec - : "Wir bieten keine fertigen Rückleuchten an, sondern eine Beschichtung die auf Basis Ihrer original Rückleuchten vorgenommen wird. Wenn Sie noch Fragen haben sollten sind wir gerne bereit diese zu beantworten." Zitat Ende .
Sagt doch schon alles oder ?? -> Illegal :
- Die Rückleuchten verfügen dann über keine ABE oder Gutachten mehr und sind somit im Bereich der STVZO NICHT zugelassen. Die Leuchten KÖNNTEN aber nach §19 oder §21 per Einzelabnahme eingetragen werden. Eine Garantie auf Eintragung geben wir nicht. Wir raten NUR für Showzwecke. -
Die werden nicht lasiert, die werden in die Lasur getaucht und somit auch illegal.
Die Rückleuchten verfügen dann über keine ABE oder Gutachten mehr und sind somit im Bereich der STVZO NICHT zugelassen. Die Leuchten KÖNNTEN aber nach §19 oder §21 per Einzelabnahme eingetragen werden. Eine Garantie auf Eintragung geben wir nicht. Wir raten NUR für Showzwecke.
Snoopdoog83 hat geschrieben:Also mein Kumpel hat für seinen 1er BMW da welche machen lassen und da ist nix mit illegal. Da das E-Prüfzeichen ja nicht verschwindet
Und an den Nikolaus glaubst du auch noch ?
Wenn man sowas macht sollte man sich mit der Materie schon vorher etwas befasst haben..
wenn man sowas machen lässt oder selbst macht bleibt zwar das e-prüfzeichen sichtbar aber des gilt dann nicht mehr weil die lichter dann verändert sind oder täusch ich mich da