Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Ich fahre mit einer 40er Tieferlegung und 16" komme auf 52 cm.
Will heißen alles was über eine 60er Tieferlegung hinweggeht ist schlicht ilegal. Selbst wenn es jemand einträgt, kann es gut passieren das beim nächsten Pitstop mit den Grünen die Plakette baden geht.
Will heißen alles was über eine 60er Tieferlegung hinweggeht ist schlicht ilegal. Selbst wenn es jemand einträgt, kann es gut passieren das beim nächsten Pitstop mit den Grünen die Plakette baden geht.
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Das bringt dir aber auch nichts wenn die Polizei dich anhält und selber nachmisst, da interessiert es die nicht ob du TÜV hast oder nichtStorchi hat geschrieben:Aber wenn er es nachm Tüv wieder runterschraubt und ihn de bullen anhalten?
gibt bestimmt auch bullen die das nachmessen!
ich hab ne scheinwerferhöhe von 48 cm da hatter man von der dekra nochn auge zugedrückt!
fahr halt mal dahin vielleicht haste ja glück!
Unter 50cm ist unter 50cm...
Also hochschrauben, hinfahren, runterschrauben. Legal ists eh nicht!
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
naja,
hochschrauben zum TÜV machen und dann wieder runterschrauben, kannst du lassen. Dann brauchst du auch nicht TÜV machen, weil du ja dann wieder eine nicht abgenommene Änderung hast.
Bei mir in der Berliner Gegend sind 48cm das absolute untere Maß.
mfg marco
hochschrauben zum TÜV machen und dann wieder runterschrauben, kannst du lassen. Dann brauchst du auch nicht TÜV machen, weil du ja dann wieder eine nicht abgenommene Änderung hast.
Bei mir in der Berliner Gegend sind 48cm das absolute untere Maß.
mfg marco
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Hoch und wieder runter schrauben kommt auf das selbe raus, weil im Fahrzeugschein eingetragen wird wieviel Abstand zwischen Reifen und Kotflügel ist, dann kannst du dir auch die Eintragung sparen. Würds lieber noch bei anderen Prüfern versuchen !
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Jipp ist ne 60/40er Tierferlegung... werds am Mittwoch dann wohl nochmal bei nem anderen TÜV probieren bzw. den Ti gleich zu MLK bringen... er hats ja damals schließlich auch eingetragen bekommen. Hoffe dann einfach mal das es da klappt. 
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Hab gerade gesehen das du aus Neustadt kommst.. fahre mal zum Tüv nach Haßloch, der hat bei mir auch keine Probleme gemacht, obwohl ich unter den 50 cm bin. Hatte es gemessen und gesehen und danach sein ok gegeben.Tigr4ndi hat geschrieben:Jipp ist ne 60/40er Tierferlegung... werds am Mittwoch dann wohl nochmal bei nem anderen TÜV probieren bzw. den Ti gleich zu MLK bringen... er hats ja damals schließlich auch eingetragen bekommen. Hoffe dann einfach mal das es da klappt.
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Tigra mit Originalfahrwerk und Serienbereifung
Scheinwerferunterkante 53 cm
Reflektorunterkante etwa 54 cm
Scheinwerferunterkante 53 cm
Reflektorunterkante etwa 54 cm
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Beginner hat geschrieben:
Hab gerade gesehen das du aus Neustadt kommst.. fahre mal zum Tüv nach Haßloch, der hat bei mir auch keine Probleme gemacht, obwohl ich unter den 50 cm bin. Hatte es gemessen und gesehen und danach sein ok gegeben.
Egal ob es nun eingetragen ist oder nicht, ist die Reflektorkante unter 50 cm ist es so oder so ilegal !!! :evil:
Da die gesamten Tieferlegungen auf den Corsa abgestimmt worden sind und der halt viel höher liegt, ist der Tigra legal nicht großartig tiefer zu legen. Bei 16 Zoll Felgen ist eine 60er das Maximum bei 15 " oder gar 14" ist meist schon bei 40mm Schluß.
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
hallo erstmal,
ich hatte mir überlegt meinen tigra demnächst ein stück tiefer zu legen (40/40) und bin dann auf diesen thread hier gestoßen...
muss ich da mit serienbereifung (die standard 15" alus) mit probs beim tüv rechnen? oder krieg ich den drüber?
wollte mir eh neue felgen holen (16") - jetzt interessiert mich halt, ob ich die vor dem fahrwerk holen soll oder ob ich ihn doch vorher tiefer legen kann?
ich hatte mir überlegt meinen tigra demnächst ein stück tiefer zu legen (40/40) und bin dann auf diesen thread hier gestoßen...
muss ich da mit serienbereifung (die standard 15" alus) mit probs beim tüv rechnen? oder krieg ich den drüber?
wollte mir eh neue felgen holen (16") - jetzt interessiert mich halt, ob ich die vor dem fahrwerk holen soll oder ob ich ihn doch vorher tiefer legen kann?
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
n1ck hat geschrieben:hallo erstmal,
ich hatte mir überlegt meinen tigra demnächst ein stück tiefer zu legen (40/40) und bin dann auf diesen thread hier gestoßen...
muss ich da mit serienbereifung (die standard 15" alus) mit probs beim tüv rechnen? oder krieg ich den drüber?
wollte mir eh neue felgen holen (16") - jetzt interessiert mich halt, ob ich die vor dem fahrwerk holen soll oder ob ich ihn doch vorher tiefer legen kann?
Bei 40/40 gibt`s keine Probleme