Privat-gekauftes Auto im Strafverfahren...
Re: Privat-gekauftes Auto im Strafverfahren...
Ja das fande ich auch total komisch. Zumal ich zu der Zeit in der Schule war. Beim ersten mal klinget es von einer 0201- Nr. beim zweiten mal von einer Handynummer an die ich dann ran gegangen bin. Hatte den Lehrer gebeten dass ich kurz den Raum verlassen durfte. Man weiß ja nie ob irgendwas passiert ist.
Re: Privat-gekauftes Auto im Strafverfahren...
ToxicRain hat geschrieben:an diese nummern kommen sie am leictesten ran... einfach bei den namen vom halter durch datenbank bei handyanbietern jagen lassen und fertig... nen festnetzanschluss hat nicht jeder auf seinen namen wohnt wenn er in nem gemeinsamen haushalt mit iwem wohnt
Kann ich mir garnicht vorstellen das die das üerhaupt so dürfen ?
Er ist ja nicht zu diesem Zeitpunkt der Halter gewesen. Müsste ja abrufbar sein wann das Fzg zu welchen Zeitpunkt bei wem angemeldet war. Also das würde mich echt wundern wenn da solche *Methoden* da angewandt werden sollten. Vor allem das die Nummer die angerufen hat auch keine Festnetznummer der Polizei ist.
Also ich würde das ganze mal von einer Wache abgleichen lassen, ist irgendwie echt komisch die Geschichte.
Re: Privat-gekauftes Auto im Strafverfahren...
Hattest du vielleicht schonmal irgendwas mit der Polizei zu tun, egal als Zeuge oder sonstwas und hast dort ne Erreichbarkeit angegeben?
Du wirst immer als Zeuge in dem polizeilichen System mit aufgenommen, auch deine Erreichbarkeit und wenn man dann deine Personalien abgefragt, erscheint die Erreichbarkeit immernoch.
Was mich wundert, dass von einer Handynummer aus angerufen wurde. Okay, es gibt Diensthandys, aber wir rufen da eigentlich immer vom Festnetz aus an und ich dächte immer mit unterdrückter Nummer.
mfg Alex
Du wirst immer als Zeuge in dem polizeilichen System mit aufgenommen, auch deine Erreichbarkeit und wenn man dann deine Personalien abgefragt, erscheint die Erreichbarkeit immernoch.
Was mich wundert, dass von einer Handynummer aus angerufen wurde. Okay, es gibt Diensthandys, aber wir rufen da eigentlich immer vom Festnetz aus an und ich dächte immer mit unterdrückter Nummer.
mfg Alex
Re: Privat-gekauftes Auto im Strafverfahren...
Das klingt schon eher logisch Master_U,
Aber die Nummer muss normalerweise an sein wenn es
um Informationen geht. Wir zb. dürfen keine Auskunft oder Amtshilfe geben wenn nicht sichergestellt ist, dass der Anruf von anderen Sicherheitsbehörden kommt.
Aber die Nummer muss normalerweise an sein wenn es
um Informationen geht. Wir zb. dürfen keine Auskunft oder Amtshilfe geben wenn nicht sichergestellt ist, dass der Anruf von anderen Sicherheitsbehörden kommt.
Re: Privat-gekauftes Auto im Strafverfahren...
denke geht denen da um das fzg und nicht um ihn als person... die brauchgen das fzg um nachzuweisen dass es am unfall beteiligt war... und um eben daran zu kommen habens seine nr ausfindig machen lassen und das ist legal eben um eine straftat aufzuklären
und der alte halter kann ja denen sonst was erzählt haben... bei sich das datum vom kaufvertrag geändert haben usw...
und der alte halter kann ja denen sonst was erzählt haben... bei sich das datum vom kaufvertrag geändert haben usw...
Re: Privat-gekauftes Auto im Strafverfahren...
Ich kann es dir ehrlich gesagt nicht sagen. Was ich weiß, dass wir prinzipiell eigentlich nur die Erreichbarkeit der Wache sozusagen rausgeben und von dort wird der Anruf weitergeleitet. Ich wüsste nicht, dass die Nummern angezeigt werden, aber ich versuch das mal rauszubekommen.Ghost hat geschrieben:Das klingt schon eher logisch Master_U,
Aber die Nummer muss normalerweise an sein wenn es
um Informationen geht. Wir zb. dürfen keine Auskunft oder Amtshilfe geben wenn nicht sichergestellt ist, dass der Anruf von anderen Sicherheitsbehörden kommt.
Was mich aber extrems wundert, ist der Anruf vom Handy aus.
Re: Privat-gekauftes Auto im Strafverfahren...
ToxicRain hat geschrieben:
und der alte halter kann ja denen sonst was erzählt haben... bei sich das datum vom kaufvertrag geändert haben usw...
Zur Not habe ich ja noch meinen Kaufvertrag hier liegen und der ist im Originalzustand.
Das mit dem Handy wundert mich auch sehr. Zwischen den Anrufen ist auch nicht viel Zeit verstrichen.
Re: Privat-gekauftes Auto im Strafverfahren...
Das es um das Fahrzeug geht ist mir auch klar... Aber die fanden deswegen keine Handyanbieter oder so durch...ToxicRain hat geschrieben:denke geht denen da um das fzg und nicht um ihn als person... die brauchgen das fzg um nachzuweisen dass es am unfall beteiligt war... und um eben daran zu kommen habens seine nr ausfindig machen lassen und das ist legal eben um eine straftat aufzuklären
und der alte halter kann ja denen sonst was erzählt haben... bei sich das datum vom kaufvertrag geändert haben usw...
Wenn dann wäre die Kripo an die Meldeadresse direkt vorbei gekommen. Also ich find die Sache äusserst komisch.
- Insomaniac
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- Registriert: Mo 17. Apr 2006, 13:40
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Re: Privat-gekauftes Auto im Strafverfahren...
Hast du deine Handynummer villt auf den Kaufvertrag geschrieben oder besteht die möglichkeit das die deine Handynummer von dem Verkäufer haben??
MFG
MFG